Mittwoch, 25. April 2012

Packstation 187

Primär der mir zur Nutzung des Apparates zur Verfügung gestellten weiteren güldenen Karte in meinem Portemonnaie wegen, sekundär auch aus Neugier und um den Eindruck erwecken zu können, es sei mir möglich, in Bezug auf jene neue Form des Versands von Postsendungen mitreden zu können, hatte ich mich bereits vor geraumer Zeit für die Nutzung der seit einigen Jahren wie Pilze aus dem Boden schießenden orangensaftfarbenen Kästen des Versandunternehmens, dessen Engagement vielfach trotz der bereits vor geraumer Zeit vollzogenen Umwandlung in eine Aktiengesellschaft dem der ehedem bestehenden Behörde gleicht, an welchen öffnungszeitunabhängig die Entgegennahme sowie der Versand von Paketen möglich ward, angemeldet, ohne indes seither diesen Service auch nur einmal genutzt zu haben.

Nunmehr suchte ich, dem Insistieren des Empfängers einer von mir auf den Postwege zu bringenden Paketsendung nachgebend, die meinen Wohn- und Nebenräumen am nächsten bei einer Tankstelle am Rande der Uhlenhorst belegene Packstation auf, um von der dem Empfänger einen marginalen Preisvorteil verschaffenden Möglichkeit eines Versands direkt an eine andere hellgelbe Box Gebrauch zu machen. Nach einer mit dem Prozedere der Bargeldabhebung an einem von Kreditinstituten zu jenem Zweck zur Verfügung gestellten Automaten vergleichbaren Eingabe der Karte und meiner vierstelligen Geheimzahl fuchste ich mich durch das Menü, konstatierend, dass der Unterschied der Berührungsempfindlichkeit des mit den Fingern bedienbaren Bildschirms dieses Apparates in Gegenüberstellung zu der meines mobilen Fernsprechers mit dem von Vollmilchschokolade bei 28°C einerseits und -2°C andererseits vergleichbar war.

Unwirsch wurde ich an die Eingangs erwähnte ehemalige Behördenstellung des Versandunternehmens erinnert, als ich gleichermaßen zur Eingabe der Postleitzahl und des Ortes des Empfängers aufgefordert wurde, obschon mir die automatische Ergänzung letztgenannter Angabe nach Eingabe der fünf Ziffern nicht nur nach meinem Dafürhalten technisch möglich und zumutbar schien, sondern insbesondere bereits aus mannigfachen anderen Bereichen, in welchen eine Postleitzahl weit weniger dringlich benötigt wurde als in dieser Situation, hinreichend bekannt war.

Mindestens eine Minute verharrte die Anzeige, meine Versandmarke werde generiert, auf dem Display der Maschine, ohne dass die weitere Berührung des Bildschirms zu einer Änderung führte, sodass ich bereits fürchtete, der Apparat könne ähnlich dem von allzu vielen Narren auf einem nicht obstsymbolbehafteten Computer genutzten Betriebssystem schlichtweg abgestürzt sein und damit rechnete, mit einem blauen Bildschirm oder einem roten "X" konfrontiert zu werden, als plötzlich der Hinweis erschien, die Marke habe nicht erstellt werden können.

Erbost ob jener weder begründeten noch im Übrigen nachvollziehbaren Fehlermeldung wiederholte ich die umständlichen Eingaben der Empfängeranschrift, es dem zwischenzeitlich hinzugetretenen Herren im grauen Anzug, der offenkundig ebenfalls den besonderen Service der Packstation nutzen wollte, gleich tuend ungeduldig auf und ab marschierend, um meine Unzufriedenheit mit der notwendigen Wartezeit zu demonstrieren, während wiederholt für einen unzumutbar langen Zeitraum die Erstellung des Versandetiketts angekündigt wurde, musste ich in Anbetracht der schließlich erneut auftauchenden gleichlautenden Meldung schlussendlich die Erfolglosigkeit meines Unterfangens konstatieren und, nachdem ich dem wartenden Monsieur auf Nachfrage versichert hatte, dass die Versagung des Versands eines Pakets nicht obligatorisch auch die Unmöglichkeit des Empfangs einer an der Apparatur bereitgehaltenen Sendung bedeutete, ich indes Letzteres nicht getestet hatte, unverrichteter Dinge von dannen ziehen.

Samstag, 21. April 2012

Expressversand auf türkisch

Das Taxi stoppte hinter einem großen Lastkraftwagen. Die fünf Euro inklusive Trinkgeld waren geradezu großzügig, so kurz war die zurückgelegte Distanz. Unter konventionellen Umständen hätte ich jene Strecke problemlos innerhalb von höchstens zehn Minuten fußläufig zurücklegen können, indes legten die beiden mitzunehmenden Pakete, von denen eines zwölf und das andere 25 Kilogramm wog, das gewählte Verkehrsmittel nahe.

"Kannst Du türkisch?", fragte mich der Angestellte der Postfiliale, die ich mit den beiden Paketen aufsuchte, zur Begrüßung. Verdutzt negierte ich, worauf mein Gegenüber schelmisch erwiderte, es sei ein Skandal, dass 85 Millionen Deutsche der türkischen Sprache nicht mächtig seien, worob ich, noch immer erstaunt über die Frage, lediglich entgegnen konnte, es stünde ihm insoweit frei, sich mit einer Abhilfe dieses Missstandes zu befassen.

Sein Blick fiel auf die großen Pakete, deren Adressaufklebern sich entnehmen ließ, dass das für den Transport zu entrichtende Versandentgelt bereits beglichen war. In plötzlichem Anflug von Ernstlichtkeit griff er hektisch jenen Apparat, mit welchem der auf den Sendungen aufgebrachte Barcode zur Registrierung ihres Einganges erfasst wurde und fragte einen hinzugekommenen Kollegen, ob der Lastkraftwagen noch vor der Tür stünde. In die Konversation nach kurzem Blick aus dem Fenster der Lokalität intervenierend bejahte ich dies, woraufhin der Versandunternehmer mich eindringlich darauf hinwies, dass, wenn mir an einer Zustellung der Sendungen am nächsten Werktage gelegen wäre, diese unverzüglich dem Transportwagen zuzuführen seien, anderenfalls eine Abholung am heutigen Tage nicht mehr erfolgen könnte.

Sein Kollege griff bereits das größere der beiden Pakete und verließ die Poststation in Richtung des Wagens, während ich, obschon ich dem Zeitpunkt der Ankunft der Pakete bei dem jeweiligen Empfänger keine überragende Priorität zuwies, mich hastig verabschiedete, den anderen Karton schulterte und diesen zu dem Fahrzeug, dessen Fahrer gerade mit der Einladung weiterer Postsendungen befasst war, verbrachte. Zufrieden ob des verrichteten Werkes kehrte ich fußläufig meinen Heimweg an.

Freitag, 20. April 2012

Frevelhafte Unverfrorenheit

Wiederholt, letztmalig am vergangenen Mittwoch, hatte ich gegenüber dem Erwerber des von mir in dem seinen Mitbewerbern bei weitem überlegenen Internet-Auktionshause erworbenen Artikels die Erfüllung der durch jene Transaktion zu meinen Gunsten erwachsenen Kaufpreisforderung, auf deren Eingang ich zur Aufrechterhaltung des Trugschlusses, meiner Person stünden schier unbegrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung, dringlichst angewiesen war, angemahnt, nachdem zuletzt die fernschriftliche Zusage des Käufers am Montag, nach anfänglichen Komplikationen im bargeldlosen Geldflusse würde die Zahlung nunmehr unverzüglich meinem Girokonto gutgebracht, ohne erkennbaren Grund nicht eingehalten wurde.

Er wolle nur, schrieb jener mir heute, verifizieren, dass meine Forderung gegenüber seiner Person erfüllungsbedingt erloschen sei, sodass ich, die Richtigkeit seiner durch diese Anfrage implizierten These hierdurch konstatierend, die jüngsten Transaktionen auf meinem Girokonto überprüfte, um ihm alsdann, den Geldeingang bestätigend, überobligatorisch und trotz meines durch seinen Verzug bedingt entstandenen Ungemachs serviceorientiert, mitzuteilen, sofern sich mir zeitlich die Möglichkeit böte sorgte ich noch am gleichen Tage für einen Versand des veräußerten Gegenstandes, anderenfalls erledigte ich dies am Folgetage.

Unverzüglich erwiderte mein Gegenüber, sofern ich es vor 17°° Uhr schaffen sollte möge ich die Sendung an seine Geschäftsanschrift adressieren. Konstaniert ob der Unverfrorenheit, zum einen, nachdem ich tagelang auf die dringlichst benötigte Gutschrift des Betrages hatte warten müssen, allein aufgrund meines überobligatorisch an den Tag gelegten Engagements nunmehr scheinbar auf eine meinerseitige Erledigung der mir zahlungsbedingt erwachsenen kaufvertraglichen Verpflichtungen binnen drei Stunden zu hoffen, zum anderen zudem mir eine Alternative, nämlich den Versand bis zu einer gewissen Uhrzeit an eine bestimmte Adresse, aufzuzeigen, alldieweil zu der jener Lösung obligatorisch gegenüberstehenden anderen Möglichkeit, dass die Aufgabe der Sendung an einer hierfür geeigneten Poststation erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen könne, keinerlei Sachvortrag im Hinblick auf die in diesem Falle anzugebende Lieferanschrift erfolgte, runzelte ich die Stirn.

Ohne Rücksicht auf diese Befindlichkeiten meines Geschäftspartners ein Versandetikett, adressiert an die beim Auktionshause hierfür angegebene Anschrift, welche sich als die Geschäftsanschrift entpuppte, ausdruckend und derweil beschließend, dass die mannigfachen Verpflichtungen meines Arbeitsalltages es bedauerlicherweise nicht zuließen, das beauftragte Versandunternehmen noch vor Ladenschluss mitsamt der Sendung aufzusuchen und die Erledigung des Handels daher auf den Folgetag verschoben werden müsste, lächelte ich diabolisch.

Samstag, 3. März 2012

Husch husch

Mich gravitationsinduziert gleichsam zur über die Beibehaltung einer hockenden Position hinausgehenden Erhebung meiner selbst außer Stande dünkend kauerte ich auf dem Kanapee, die mir im Hinblick auf die nach dem just erfolgten Erwachen gehegte Absicht einer Nutzung des herangebrochenen Morgens erwachsende Notwendigkeit der Zufuhr eines koffeinhaltigen Heißgetränkes zur Erlangung eines zur Durchführung meines Plans obligatorischen Wachbewusstseins umsetzend, alldieweil ich mich bemühte, parallel mittels der auf meinem Schoße ruhenden mobilen obstsymbolbehafteten Elektronenrechenmaschine die jüngsten Ereignisse der Welt zu durchdringen, als unvermittelt mein mobiler Fernsprecher mir durch vibrierende Schwingungen das Ersuchen einer fernmündlichen Kontaktaufnahme eines mir vor Blick auf die Anzeige des Geräts unbekannten Dritten kund tat, was mich, da das Telekommunikationsgerät auf der zwei Meter entfernten Tafel ruhte, alldieweil meine Bewegungsfähigkeit nicht nur durch die frühe Stunde, sondern insbesondere durch den in meiner Hand gehaltenen Kaffee und den auf meinen Oberschenkeln weilenden Klapprechner erheblich vermindert ward, in eine missliche Situation brachte.

Husch husch, dachte ich, meinen Versuch, das Gespräch rechtzeitig, bevor der unbekannte Dritte die Hoffnung, mich auf diesem Wege zu kontaktieren, gar verwerfen könnte, entgegen zu nehmen, in situationsadäquat umgangssprachliche Vokabeln fassend, zu mir selbst, ehe ich vorsichtig den Becher, mir fest vornehmend, ihn nicht versehentlich umzustoßen, auf den Fußboden stellte, um alsdann mit schwungvoller Bewegung das Notebook zu meiner Rechten auf dem Sofa abzustellen, mich zu erheben und mein Mobiltelefon aufzunehmen, sodass ich, durch Blick auf das Display desselben konstatierend, dass die Identität des Anrufers mir bekannt war, das Gespräch entgegennehmen konnte.

Mittwoch, 16. November 2011

Nebensätzlichkeiten

Bereits seit längerem, wenn nicht gar seit Anbeginn meiner Aufzeichnungen, ward mir, zumindest unterbewusst, bekannt, dass, auch im Vergleich mit anderen, ebenfalls verklausuliert gehaltenen, Verschriftlichungen, wie beispielsweise Gesetzestexten, der Satzbau meiner, unter Ausschöpfung jedweder, soweit mir diese bekannt waren, sprachlichen Mittel, verfassten Machwerke insbesondere durch den, durch die Verschachtelung aller, von wenigen, aus rhetorischen Erwägungen eingesetzten, Ausnahmen abgesehen, Sätze geprägten, von Autoren, welche Texte, die zum Zwecke der Veröffentlichung verfasst wurden und darauf abzielten, von einer, unter Umständen möglichst großen, Zielgruppe gelesen zu werden, niederschrieben, üblicherweise nicht beabsichtigten, Schreibstil die Lesbarkeit des, zu guter letzt und regelmäßig nach wiederholter eingehender Plausibilitätsprüfung der Textzeilen, publizierten Abenteuers gelinde gesagt und, soweit als Verfasser in Betrachtung eigener Schöpfungen überhaupt möglich, neutral formuliert, nicht gerade vereinfachte, was ich indes, bereits vor dem Hintergrund jener Erwägung, dass diese Struktur des Ausdrucks nicht nur einen gewissen Bildungsstandard und eine nicht unerhebliche Eloquenz darzustellen vermochte, sondern auch und gerade in Ermangelung anderer, gleich oder ähnlich gehaltener Publikationen, welche die mangelnde Lesbarkeit eines Schachtelsatzes ebenso auf die Spitze trieben, wie von mir, unter anderem auch mit dieser Veröffentlichung, regelmäßig vorgenommen, ein stilistisches Alleinstellungsmerkmal darstellte, welches ich, zum Zwecke einer etwaigen Unterhaltung einiger weniger Zeitgenossen, deren Sprachgewandtheit ein Verstehen von mir verfasster, durch Komplexität und Verschachtelung bestechender, Sätze überhaupt ermöglichte und die dies, so hoffte ich, womöglich so erbaulich fänden, dass sie, zu gegebener Zeit, bereit wären, neue Niederschrift ebenfalls in Augenschein zu nehmen, unter billigender Inkaufnahme des Umstandes, dass ein Erreichen einer großen Zielgruppe, gar der Allgemeinbevölkerung, wie regelmäßig von anderen Textverfassern beabsichtigt, hierdurch schlechterdings ausgeschlossen wurde, tunlichst beizuhalten gedachte.

Mittwoch, 9. November 2011

Terminsache

Um die Zeit im Auge zu behalten, hatte ich während der letzten Minuten angeregter Unterhaltung wiederholt verstohlen zwecks Vermeidung eines Verabsäumens eines so rechtzeitigen Aufbruchs, dass es mir ermöglicht ward, ohne die Notwendigkeit der Hastigkeit fußläufig jenen Omnibus, welcher mich von dem Anwesen, in welchem ich weilte, bis zu der dem von mir angemieteten Appartement am nächsten gelegenen Haltestelle bringen sollte, zu erreichen, das in meinem mobilen Fernsprecher integrierte digitale Stundenglas konsultiert.

Nunmehr, bereits mehrere Minuten nach Ankündigung meiner gehegten Absicht eines kurzfristigen Aufbruchs und nachdem ich langsam meinen aufgrund der Innentemperatur zuvor unnötigen Pullover ebenso wie die ob der eisigen Außentemperaturen adäquate Steppjacke angelegt hatte, hielt ich, da ich ein frühzeitiges Erreichen der Haltestelle für zumindest zweckmäßiger erachtete als einen Sprint auf die letzten Meter oder gar die Gefahr der Vergeblichkeit eines solchen, eine erneute Prüfung der Uhrzeit für obsolet und verließ nach kurzer Verabschiedung die Behausung, in welcher ich bis dato aufhältig gewesen war, um meinen Weg gen Haltestelle anzutreten.

Bereits unmittelbar, nachdem die Eingangspforte jenes Gebäudes ins Schloss gefallen war, hielt ich inne, erschaudernd ob des unvermittelten Wechsels einerseits von der wohligen Wärme des Wohnzimmers in die klirrende Kälte der Nacht, andererseits von dem Trubel der mannigfachen Mitmenschen und dem Gewirr ihrer Stimmen in die Einsamkeit und Stille der Seitenstraße eines Wohngebietes.

Hatte ich mich adäquat und von allen anwesenden Zeitgenossen, welche mir wichtig waren, verabschiedet? Hatte ich mich für die Gastfreundschaft, hier im Besonderen die Pizza, welche mir zubereitet und zum Verzehr dargereicht worden war, bedankt?

Mir gleichsam auf die Lippe beißend, um ein Ausstoßen mir auf der Zunge liegender Vokabeln aus der Fäkalsprache, mittels derer ich anderenfalls möglicherweise meinem etwaigen Fehlverhalten Luft gemacht hätte, zu vermeiden, konnte ich es mir alsdann doch nicht verkneifen, durch einen weiteren Blicks auf den mobilen Fernsprecher zu verifizieren, dass ich noch im Zeitplan, welchen ich mir zum Erreichen der Bushaltestelle großzügig bemessen hatte, lag, konstatierend, dass dem so war und, da ich sogar noch einige Augenblicke eher aufgebrochen ward als ehedem angedacht, anschließend in aller Seelenruhe die Kopfhörer aus meiner Tasche nästelnd, unter deren Zuhilfenahme ich schließlich die ebenfalls in meinem Mobiltelefon integrierte Musikwiedergabeanlage in Anspruch nahm, während ich meinen Weg langsam fortsetzte, mich mit dem Gedanken beruhigend, meine Gefährten verstünden ein aufgrund gegebener Umstände schlechterdings als fahrlässig zu klassifizierendes Außerachtlassen der Notwendigkeit adäquaten und den Regeln der Höflichkeit folgenden Gebarens.

Wenig später die Bushaltestelle erreichend und zu meinem Leidwesen feststellend, dass es meinem verfrühten Aufbruch geschuldet ward, nunmehr fünf Minuten des Eintreffens jenes öffentlichen Nahverkehrsmittels harren zu müssen, konnte ich mir, verärgert für einen Augenblick jedwede Muskeln anspannend, ein leises Zischen meines Nachnamens, womit ich meinem Gemütszustand Ausdruck verleihen wollte, nicht verkneifen.

Dienstag, 18. Oktober 2011

Geschäftliches

Auf dem Lokus weilend und gelangweilt, alldieweil ich mein Geschäft verrichtete, in einem Erotikmagazin einen Artikel über einen neumodischen Sportwagen überfliegend, vernahm ich unvermittelt in Interruption der bis dato vorherrschenden gleichsam andächtigen Stille ein Geräusch, welches ich als Vibration des auf meinem Schreibtisch liegenden mobilen Fernsprechers interpretierte.

Ungehalten ob des misslichen Zeitpunktes jener Unterbrechung legte ich das Schundblatt beiseite und wog das Für und Wider der Möglichkeiten, mit dem offenbar gerade eingehenden Anruf umzugehen, ab:

So bestand die Option, den Vorgang der Darmentleerung schnellstmöglich abzuschließen um alsdann, die stille Örtlichkeit verlassend, zu meinem Schreibtisch zu hechten, von der Hoffnung getragen, noch rechtzeitig, ehe der Anrufer das Ansinnen aufgab, mit mir in jenem Moment fernmündlich in Kontakt zu treten, das Gespräch entgegennehmen zu können.

Ein solches Vorgehen wäre indes mit der Gepflogenheit, bei der nach Verrichtung des Geschäfts vorzunehmenden Reinigung des Darmausgangs mit hierfür vorrätig gehaltenem Papier Sorgfalt walten zu lassen, schlechterdings unvereinbar gewesen, sodass ich das angedachte Tun, ebenso wie die noch abwägigere Möglichkeit, zwecks rechtzeitigen Eintreffens am Fernsprecher auf das Abwischen des Allerwertesten temporär zu verzichten, als unpraktikabel verwarf, zumal ohnehin nicht sichergestellt wäre, dass die Person am anderen Ende der drahtlosen Leitung, die ja nicht ahnen konnte, wodurch ich in diesem Moment verhindert ward, anderenfalls sie sicherlich einen anderen Augenblick für ihren Anruf gewählt hätte, tatsächlich über eine Zeitspanne von mehr als dreißig Sekunden von der Hoffnung getragen wäre, ich nähme das Gespräch doch noch entgegen, sodass widrigstenfalls jedwede Bestrebungen meinerseits zum Scheitern verurteilt gewesen wären.

Die andere Alternative war, keine Maßnahmen zu einer unverzüglichen Entgegennahme des Gesprächs einzuleiten und vielmehr darauf zu vertrauen, dass mir entweder die Telefonnummer des Anrufers angezeigt würde, sodass die Möglichkeit bestünde, diesen nach Beendigung meines Geschäfts zurückzurufen, oder aber, soweit keine Rufnummer übermittelt worden sein sollte, die Person, welche mich zu sprechen wünschte in Kenntnis des Umstandes, dass der Versuch der fernmündlichen Kontaktaufnahme gleichsam anonym erfolgte, nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne erneut den Versuch wagen würde, mich auf die angedachte Art und Weise zu erreichen.

Mich in Anbetracht der vorbezeichneten Vorzüge für die letzte Möglichkeit entscheidend, lehnte ich mich zurück, nahm die Zeitschrift wieder zur Hand und widmete mich, nach hastigem Überblättern der ganzseitigen Lichtbilder barbusiger Frauenzimmer, den Ratschlägen in Bezug auf Kleidung und Lebensstil, während ich in aller Seelenruhe und von dem Vertrauen beseelt, dass eine fernmündliche Unterredung mit der Person, die sich gerade hierum bemüht hatte, in der Folgezeit gelänge, mein Geschäft beendete.

Montag, 17. Oktober 2011

Scherben bringen Glück

Den impliziten Appell des sich auf dem Fenstersims stapelnden genutzten Geschirrs, mich der Säuberung desselben zu widmen, verstehend und alsdann umsetzend, bugsierte ich nach Einlassen warmen Wassers und eines Tropfen Spülmittels routiniert Glas für Glas in die Spüle, um alsdann mit schnellen Bewegungen das Glas drehend, während ich einen Schwamm hineindrückte, etwaige Getränke- wenn nicht gar Bakterienrückstände zu eliminieren.

Doch der Schwung meiner Handbewegungen schien zu gewaltig, sodass ich trotz unverzüglichen Handgriffs in die entsprechende Richtung das Hinabfallen eines Glases auf die unbedeckten Fliesen des Bades, in welchem ich mangels funktionstüchtigen Waschbeckens in der Nahrungsmittelzubereitungsstätte jene Tätigkeit verrichtete, nicht vereiteln konnte und, ganz als fiele das Glas in Zeitlupe, alldieweil ich wie angewurzelt da stünde, unfähig mich zu rühren, den mit knallendem Geräusch verbundenen Aufprall vernahm.

Doch das Schicksal ward mir, soweit das Sprichwort, Scherben brächten Glück, nicht etwa zutreffend sein sollte, hold und das Trinkgefäß zerbarst nicht auf den kargen Fliesen, sondern federte scheinbar graziel den Aufprall ab, um wenige Zentimeter entfernt zum Stillstand zu gelangen, sodass ich es auflesen und nach eingehender Prüfung, ob das Material nicht doch durch den Sturz irreversiblen Schaden genommen hätte, den Spülvorgang ohne weitere nennenswerte Vorkommnisse fortsetzen konnte.

Dienstag, 11. Oktober 2011

Strafjustiz

Erleichtert, es, gepflogenheitsgemäß spätestmöglich das von mir angemietete Appartment verlassend, geschafft zu haben, gleichwohl rechtzeitig vor Eintreffen des Omnibusses an der von jenem anzusteuernden nächstgelegenen Haltestelle eingetroffen zu sein, musste ich zu meinem Leidwesen die digitale Anzeige zur Kenntnis nehmen, welche mir kund tat, der Bus träfe erst in zwei Minuten ein. Aus zwei Minuten wurden vier, sodass ich zwar verdammt ward, den ehedem angedachten Anschlussbus zu versäumen, indes am Rathausmarkt unmittelbar in den nächsten, bereits zur Abfahrt bereit stehenden, einsteigen konnte, ohne vom vorherrschenden Niederschlag durchnässt zu werden oder mich mittels meines zwecks Verhinderung witterungsinduzierter Wassereinwirkung mitgeführten Parapluie hiergegen abschirmen zu müssen.

Routiniert betrat ich, am Zielorte eingetroffen, das Anwesen, in welchem ich in Ausübung meines Tagewerkes zwei Ermittlungsakten abzuholen gedachte, um vorsorglich in Anbetracht der, wie mir aus früheren Besuchen bereits bekannt ward, obligatorisch anstehenden Personeneinlasskontrolle bereits meinen mobilen Fernsprecher, dessen Mitführung in jenes Gebäude untersagt ward, auszuschalten und meinen Gürtel, welcher vom zur Verhinderung einer Mitführung gefährlicher Gegenstände verwandten Metalldetektor erfasst worden wäre, abzulegen, während ich mich in die Schlange jener Zeitgenossen reihte, welche ebenfalls nach einem Betreten des Strafjustizgebäudes trachteten.

Der vor mir die Einlasskontrolle passierende Monsieur war hinsichtlich der hiesigen Gepflogenheiten schlecht instruiert, wie ich aus seinem Gebahren, als er zunächst verabsäumte, den Schlüssel aus der Tasche seines Beinkleides zu nehmen und alsdann eine Durchleuchtung der von ihm mitgeführten Aktentasche ergab, dass dieselbe unter anderem einen Fotoapparat, dessen Mitführung ebenfalls nicht gestattet ward, enthielt, entnehmen musste.

Nach einer Zeitspanne, die sich wie eine Viertelstunde anfühlte, was ich im Hinblick auf das vorherige Ausschalten meines mobilen Fernsprechers, der mir unter Anderem gleichsam ein Stundenglas substituierte, nicht abschließend prüfen konnte, oblag es endlich mir, als nächster die Kontrolle über mich ergehen zu lassen. Mit wenigen Handgriffen räumte ich den verbliebenen Inhalt meiner Hosentaschen, zeigte diesen ebenso wie meinen Gürtel und das ausgeschaltete Mobiltelefon den mit der Überprüfung meiner Person betrauten Wachtmeistern vor, während ich meine Schultertasche mit den von mir mitgeführten Dokumenten zur Durchleuchtung auf das hierfür konzipierte Laufband legte und durchquerte alsdann den Metalldetektor.

Es piepte und als Hinweis auf mitgeführtes Metall leuchteten subsidiär mehrere Dioden in Höhe meiner Schuhe, welche, wie ich wusste, einen geringfügigen Metallanteil enthielten und, überraschenderweise, auch in Höhe meines Schritts. Gefragt, ob ich möglicherweise noch einen Schlüssel mit mir führe, prüfte ich, eher pro forma denn in der Hoffnung, tatsächlich weitere Gegenstände vorzufinden, erneut den Inhalt der Taschen meines Beinkleides, um dort auf eine angebrochene Packung mit Kaugummis zu stoßen, deren offenbar Aluminiumfolie enthaltendes Papier, wie ich nach erneuter Querung des Metalldetektors konstatieren musste, tatsächlich geeignet ward, von diesem erfasst zu werden.

Kopfschüttelnd ob der Paranoia der Justiz holte ich, nunmehr befugt, das Anwesen zu betreten, die begehrten Akten um alsdann mittels einer nicht minder albernen Prozedur den abgesicherten Trackt des Gebäudes wieder zu verlassen und mein Handy, welches ich am Empfang hatte abgeben müssen,  abzuholen. Erst als ich dieses wieder eingeschaltet und meine Tasche geschultert hatte, wurde ich gewahr, dass mein Regenschirm noch auf einer Bank im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes, an welcher ich Halt gemacht hatte, um meinen Gürtel wieder anzulegen und die abgeholten Akten zu verstauen, liegen musste, alldieweil der Niederschlag sich zwischenzeitlich zwar vermindert hatte, indes nach wie vor präsent ward.

Hin und hergerissen zwischen der Möglichkeit, mich erneut in die vor der Einlasskontrolle aufgestaute Schlange Wartender, welche in der Zwischenzeit beträchtlich gewachsen war, einzureihen, meinen mobilen Fernsprecher wieder auszuschalten, meinen Gürtel noch einmal abzulegen und die Prozedur der Kontrolle, diesmal auch meine Kaugummis bedenkend, zum zweiten Male über mich ergehen zu lassen und der Alternative, die wenigen Meter bis zur Hochbahn, mit welcher ich meinen Weg zu jenem Ort, an dem ich für gewöhnlich mein Tagewerk zu verrichten hatte, fortsetzen musste, im Regen zurückzulegen und das Parapluie an jenem Ort zurückzulassen, entschied ich mich zur letztgenannten Option, konstatierend, dass ich nach den Eskapaden bei Betreten des Anwesens ohnehin unter Zeitdruck stand und verließ, innerlich wüste Beschimpfungen und Verwünschungen ob der in meinen Augen unbegründeten Vorsichtsmaßnahmen ausstoßend, genervt das Strafjustizgebäude.

Sonntag, 2. Oktober 2011

Platte Publikation III

Nachdem in Anbetracht der aus gegebenem Anlass mit dem öffentlichen Personennahverkehr angetretenen Reisen am Folgetage die Fahrtüchtigkeit meines Feuerstuhls zunächst unbeachtlich ward, wagte ich unmittelbar nach der Heimkehr einen neugieren Blick in den Keller, ob denn die Luft, welche ich am Vortage dem im Hinterreifen befindlichen Schlauche zugeführt hatte, dort noch vorrätig ward. Griesgrämig musste ich statuieren, dass der Reifen platt und die Luft vollumfänglich entwichen war, sodass die gestrigen Bemühungen als vergebens abzutun waren.

Mit dem Drahtesel machte ich mich auf den Weg zum Universalwareneinzelhändler, welcher, wie ich wusste, nicht nur für Fahrräder, sondern auch für größere Gefährte ein Pannenspray wohlfeil hielt, das damit beworben wurde, defekte Schläuche ohne die Erfordernis eines Wechsels, der mit einer Demontage des Hinterrades verbunden gewesen wäre, soweit instand setzen zu können, dass eine Fortsetzung der Fahrt ermöglicht wurde. Trotz des Hinweises, diese Art der Reparatur sei nur temporär und mache einen Wechsel des Schlauchs langfristig nicht obsolet, entschloss ich mich zum Erwerb jenes Wundermittels, um alsdann nach meiner Rückkehr ungefähr die Hälfte des, aufgrund des Volumens für den Reifen eines durchschnittlichen Kraftfahrzeuges konzipierten, Pannensprays in den Reifen zu füllen und anschließend, entsprechend der Anleitung, ein paar Kilometer mit angepasster Geschwindigkeit durch die umliegenden Straßen zu fahren, sodass sich das Mittel vollumfänglich im Schlauch verteilen konnte.

Am Folgetage konnte ich erleichtert feststellen, dass jene Art der Reparatur erfolgreich und mein Moped wieder fahrtüchtig ward, alldieweil nunmehr dem Hinterrad meines Drahtesels, mit welchem ich den gestrigen Erwerb des Pannensprays vollzogen hatte, die Luft entwichen war, sodass ich - aufgrund der unterschiedlichen Ventilbeschaffenheit mit einem anderen, in meinem Haushalte bereits vorrätigen, hierfür konzipierten Pannenspray - gehalten ward, den Reifen des Fahrrades mittels eines ähnlichen Prozederes wieder aufzupumpen.